Flug verspätet: Diese Rechte haben Reisende bei Unpünktlichkeit

von LadyLara
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Reisen bedeutet Vorfreude auf neue Orte und das Sammeln vieler neuer Erinnerungen. Jeder, der gern und regelmäßig reist, kennt jedoch auch die Schattenseiten. Flieger, die nicht zur geplanten Zeit abheben oder gar nicht erst starten, sind keine Seltenheit.

Insbesondere Individualreisende sind in diesen Situationen auf sich allein gestellt. Lange Wartezeiten am Gate, verpasste Anschlussflüge und Unklarheiten bei der Erstattung können die Urlaubsstimmung trüben. Wer seine Rechte kennt und weiß, wie man richtig handelt, kann gelassener auf Flugverspätungen reagieren.

Ab wann stehen Ausgleichszahlungen zu?

Die Rechte von Flugreisenden sind europaweit in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge, die mit einer EU-Airline in die Union führen. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen entsteht ab einer Verspätung von drei Stunden am Zielflughafen. Die Höhe richtet sich nach der Distanz. Mit einer Flugverspätung Entschädigungstabelle können sich Reisende informieren oder über einen Anbieter wie AirHelp ihre Ansprüche sofort prüfen lassen. Wichtig sind die Ursachen, die zur Verspätung führen. Diese müssen im Verantwortungsbereich der Airline liegen.

Verpflegung und Betreuung am Flughafen

Auch wenn der Ausgleichsanspruch erst ab drei Stunden greift, haben Passagiere schon vorher Rechte. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden muss die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke sowie die Möglichkeit, zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails zu tätigen. Verlängert sich die Wartezeit bis in die Nacht, hat die Airline auch für eine Hotelunterbringung und den Transfer dorthin zu sorgen. Diese Leistungen dürfen Reisende aktiv einfordern. Wer sich scheut, am Gate nachzufragen, riskiert, dass die Ansprüche untergehen. Es empfiehlt sich, Belege für selbst gezahlte Snacks oder Hotels aufzubewahren, falls die Airline nichts bereitstellt. Diese Kosten können im Nachhinein erstattet werden.

Anschlussflug verpasst – was nun?

Besonders ärgerlich ist es, wenn ein verspäteter Flug dazu führt, dass ein Anschluss nicht erreicht wird. Hier gilt: Wenn beide Flüge gemeinsam gebucht wurden, muss die Airline dafür sorgen, dass Reisende so schnell wie möglich an ihr Ziel gelangen. Lösungen können die Umbuchung auf einen späteren Flug oder eine alternative Verbindung sein. Auch in diesem Fall entstehen Betreuungsrechte und gegebenenfalls Ausgleichsansprüche. Wer hingegen separat gebuchte Flüge kombiniert, trägt ein höheres Risiko, da hier die Verantwortung oft nicht mehr bei der Airline liegt.

Richtig reagieren – Ruhe bewahren und dokumentieren

Damit die Ansprüche durchsetzbar sind, lohnt es sich, die Verspätung genau festzuhalten. Fotos von Anzeigetafeln, Bordkarten und schriftliche Bestätigungen der Airline helfen, den Vorfall nachzuweisen. Direkt am Flughafen sollte man zudem einen schriftlichen Nachweis verlangen. Viele Airlines bieten Online-Formulare für die Geltendmachung von Ansprüchen an. Diese sind auf der Website hinterlegt. Alternativ kann ein spezialisierter Dienstleister eingeschaltet werden. Reisende übertragen alle Dokumente an den Anbieter und müssen sich um nichts Weiteres kümmern.

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